Die Rechtsanwälte Boysen & Paetzelt helfen Ihnen, wenn Sie arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus haben. So stellen sich u. a. folgende Fragen:
- was kann ich tun gegen eine Kündigung wegen Corona Virus ?
- habe ich Anspruch auf Vergütung, wenn ich wegen Corona von der Arbeit freistellt werde ?
- bekomme ich mein Gehalt auch, wenn eine behördliche Betriebsschließung vorliegt ?
- darf ich zu Hause bleiben, wenn ich Angst habe, mich auf Arbeit anstecken zu können ?
- welche Vorsichtsmaßnahmen muss mein Arbeitgeber aufgrund des Coronavirus zu meinem Schutz einleiten ?
- und vieles mehr…….
Weitere Arbeitsrechtssachen: Natürlich sind Ihnen die Rechtsanwälte Boysen & Paetzelt auch bei weiteren arbeitsrechtlichen Problemen behilflich, sei es, dass der Lohn eingeklagt werden muss, sei es, dass Sie sich gegen eine Versetzung wehren wollen oder sei es, dass ihr Arbeitszeugnis nicht wohlwollend formuliert ist.
Wir kooperieren mit der Seite www.arbeitsrechte.de
Das die Fristen für eine Kündigungschutzklage nur 3 Wochen betragen habe ich nicht gewusst. Zum Glück konnten diese Anwälte trotzdem noch für mich etwas tun.
#Sven Schallert