Bußgeldrecht

Boysen & Paetzelt

Rechtsanwälte

Bußgeldrecht

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen

Die Rechtsanwälte Boysen & Paetzelt vertreten Sie bei einer Verteidigung wegen


Geschwindigkeitsüberschreitung,


Handynutzung im Straßenverkehr,


Rotlichtverstößen,


Alkohol im Straßenverkehr oder


Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes.


Gegen viele Bußgeldbescheide kann erfolgreich vorgegangen werden, sei es, dass die Messung ungenau, sei es dass die Beschilderung falsch war, sei es, dass die Auswertung nicht richtig erfolgt ist, sei es, dass die Eichung des Messgerätes abgelaufen war, sei es, dass einzuhaltende Fristen verstrichen sind.


Die Rechtsanwälte Boysen & Paetzelt fordern für Sie die amtliche Ermittlungsakte an und überprüfen für Sie die Richtigkeit des Bußgeldbescheides unter Berücksichtigung der Unterlagen in der Ermittlungsakte und der aktuellen Rechtsprechung.


Ist gegen Sie ein Fahrverbot verhängt worden, besteht die Möglichkeit dagegen vorzugehen. So muss z.B. nach der Rechtsprechung zwingend von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden, wenn ein Fall der Existenzvernichtung gegeben ist. Dass ein solcher Fall vorliegt, muss genau anhand der Kriterien der Rechtsprechung dargelegt werden. Dabei sind Ihnen die Rechtsanwälte Boysen & Paetzelt gerne behilflich.


Im Bußgeldrecht gelten kurze Verjährungsfristen. So verjährt z.B. eine Ordnungswidrigkeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in nur drei Monaten. Die Verfolgungsverjährung tritt genau drei Monate nach dem Tag ein, an dem man geblitzt wurde. Es gilt allerdings zu beachten, dass durch verschiedene Maßnahmen die Verjährung unterbrochen werden kann, so z.B. durch eine Anhörung des Beschuldigten. Eine Anhörung eines Zeugen unterbricht dagegen die Frist nicht. Die genaue Berechnung der Verjährung gestaltet sich im Einzelfall mitunter als schwierig und erfordert Einsichtnahme in die Bußgeldakte. Die Rechtsanwälte Boysen & Paetzelt sind Ihnen bei der Berechnung gerne behilflich.


Wenn Sie wissen wollen, wie hoch das Bußgeld ausfallen könnte, verwenden Sie den


Bußgeldrechner


Für Fragen bzgl. des Punktesystems schauen sie auf die Internetseite


Kraftfahrtbundesamt


Verteidigung im Bußgeldverfahren Online: Wenn Sie wenig Zeit haben, kann die Vertretung im Ermittlungsverfahren auch ohne ein persönliches Gespräch in der Kanzlei des Rechtsanwaltes stattfinden. Dann mailen Sie den Rechtsanwälten Boysen & Paetzelt die Anhörung bzw. den Bußgeldbescheid. Weiterhin drucken Sie das Formular „Vollmacht“ aus, unterschreiben die Vollmacht und mailen sie an die Rechtsanwälte Boysen & Paetzelt. Wir legen für Sie Einspruch ein und beantragen Akteneinsicht. Der Inhalt der Akte kann ohne Weiteres telefonisch besprochen werden. Wenn das Gericht einen Hauptverhandlungstermin anberaumt ist ihr persönliches Erscheinen allerdings in der Regel erforderlich.

 

Was unsere Mandanten sagen

Das Fahrverbot hätte für mich wirtschaftliche eine Katastophe bedeutet. Gut , dass Sie es abwenden konnten.

#Dieter Schmidt

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