Erbrecht – Wir sichern Ihre Ansprüche und gestalten Ihr Erbe rechtssicher
Das Erbrecht ist komplex – und oft mit starken Emotionen verbunden. Streit unter Erben, unklare Testamente, Pflichtteilsforderungen oder Unsicherheit über die gesetzliche Erbfolge: In unserer Kanzlei erleben wir täglich, wie wichtig fachkundige Begleitung in diesen Fragen ist.
Die Kanzlei Boysen & Paetzelt steht Ihnen im Erbrecht mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und klarer rechtlicher Strategie zur Seite.
✅ Gesetzliche Erbfolge – Wer erbt ohne Testament?
Viele Mandanten fragen sich: Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB regelt, wer Erbe wird – gestaffelt nach sogenannten Ordnungen:
1. Ordnung:Kinder, Enkel
2. Ordnung:Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
3. Ordnung:Großeltern, Tanten/Onkel usw.
Besondere Bedeutung hat dabei die Stellung des überlebenden Ehegatten:
Seine Erbquote richtet sich nach § 1931 BGB in Verbindung mit dem ehelichen Güterstand(§ 1371 BGB). Diese Rechtslage ist oft komplex und wird ohne fachliche Hilfe leicht falsch eingeschätzt.
✍️ Testamentsgestaltung & Testamentsauslegung
Ein wirksames Testament sorgt für Klarheit – ein fehlerhaftes oft für jahrelangen Streit. Wir beraten und vertreten Sie bei:
Erstellung von einfachen oder gemeinschaftlichen Testamenten
Gestaltung von Erbverträgen
Anfechtung von Testamentenbei Irrtum, Drohung oder Täuschung (§ 2078 BGB)
Auslegung unklarer Formulierungen(§ 133 BGB)
💡 Tipp:Ein Testament muss handschriftlich und eigenhändig unterschriebensein (§ 2247 BGB) – viele Formfehler machen Testamente unwirksam!
⚖️ Pflichtteilsrecht – Anspruch auf den Mindestanteil
Wurden Sie enterbt oder nur mit einem Vermächtnis bedacht? Dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf den Pflichtteil(§§ 2303 ff. BGB). Wir helfen Ihnen bei:
Berechnung und Geltendmachung des Pflichtteils
Durchsetzung von Auskunftsansprüchen(§ 2314 BGB)
Pflichtteilsergänzungbei Schenkungen zu Lebzeiten (§ 2325 BGB)
Oft ist der Pflichtteilsanspruch einer der meistumstrittenen Punkte in der Nachlassabwicklung – mit erheblichem finanziellem Gewicht.
🤝 Erbengemeinschaft – Wenn mehrere erben
Nach dem Tod eines Erblassers entsteht häufig eine Erbengemeinschaft(§ 2032 BGB). Diese ist oft konfliktanfällig – insbesondere bei:
Uneinigkeit über die Verwaltung des Nachlasses
Nutzung von Immobilien
Aufteilung von Vermögenswerten
Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung) bei Scheitern der Einigung (§§ 180 ff. ZVG)
Wir vertreten Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich– zielorientiert und mit dem Blick für eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
⚠️ Haftung des Erben – Risiken vermeiden
Viele Mandanten unterschätzen die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten(§§ 1967 ff. BGB). Als Erbe haften Sie unter Umständen nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen– wenn keine Maßnahmen getroffen werden.
Wir beraten Sie zur:
Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
Beschränkung der Haftung auf den Nachlass(§ 1975 BGB)
Beantragung von Nachlassverwaltungoder Nachlassinsolvenz
🧾 Weitere häufige erbrechtliche Themen
Wir unterstützen Sie auch in folgenden Bereichen:
Enterbung & Pflichtteilsrecht(§ 1938 BGB)
Vermächtnisse & Auflagen(§§ 2147 ff., § 1940 BGB)
Vor- und Nacherbschaft(§§ 2100 ff. BGB) – besonders wichtig bei Patchwork-Familien, Unternehmernachfolge und Schenkungen mit Bedingungen
Erbausschlagung & Annahme der Erbschaft
Erbscheinverfahren & Nachlassverwalter
✅ Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Erbrecht
Egal, ob es um die Planung des eigenen Nachlasses, die Durchsetzung von Erbansprüchen oder die Streitvermeidung unter Miterbengeht – wir stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite.
Die Sorge noch mehr Geld zu verlieren als bisher hat mich bei einer Internetrecherche auf diese Kanzlei gebracht. Zum Glück konnte mir schnell und günstig geholfen werden.
Daniela Roth
