Scheidungsrecht

Familienrecht / Scheidungsrecht

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen

So läuft eine Scheidung ab:


Scheidung – Ihre erfahrene Kanzlei für Familienrecht begleitet Sie Schritt für Schritt


Eine Scheidung ist oft ein emotional belastender Prozess. Umso wichtiger ist eine rechtlich kompetente und einfühlsame Begleitung.
Die Kanzlei Boysen & Paetzeltsteht Ihnen in allen Fragen des Scheidungsrechts mit Erfahrung, Engagement und klarer Strategie zur Seite.


Schritt 1: Beginn des Trennungsjahres – Voraussetzung für die Scheidung

Bevor der Scheidungsantrag eingereicht werden kann, muss in der Regel das sogenannte Trennungsjahrvollständig abgelaufen sein. Dieses dient als gesetzlicher Nachweis dafür, dass die Ehe endgültig gescheitert ist (§ 1565 BGB).


Was bedeutet Trennung konkret?

  • In der Regel zieht ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung aus

  • Das Trennungsjahr beginnt aber auch dann, wenn die Ehegatten noch in derselben Wohnung leben – vorausgesetzt, sie leben getrennt von „Tisch und Bett“

💡 Wichtig:

Gemeinsame Urlaube, gemeinsames Kochen oder Waschen für den anderen sowie ein ernsthafter Versöhnungsversuch unterbrechen das Trennungsjahrund setzen es ggf. neu in Gang.


❗ Ausnahme: Härtefallscheidung ohne Trennungsjahr

In besonderen Ausnahmefällen kann der Scheidungsantrag soforteingereicht werden – ohne Ablauf des Trennungsjahres. Dies ist möglich bei einer sog. Härtescheidung(§ 1565 Abs. 2 BGB), z. B. bei:

  • Körperlicher oder seelischer Gewalt in der Ehe

  • Vorsätzlicher Straftat eines Ehegatten gegen den anderen

  • Massive Demütigungen oder psychische Belastungen

⚖️ Gerichte stellen hier strenge Anforderungen, daher ist eine fundierte anwaltliche Prüfung entscheidend.


Schritt 2: Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantragdurch einen Fachanwalt für Familienrechtbeim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.

Einvernehmliche Scheidung

  • Nur ein Ehegatte benötigt anwaltliche Vertretung (einseitiger Anwaltszwang)

  • Der andere Ehegatte muss zustimmen, kann sich aber selbst vertreten

  • Kostenersparnisdurch gemeinsames Vorgehen

Streitige Scheidung

  • Beide Ehegatten müssen anwaltlich vertreten sein

Kosten:

  • Gerichtskosten sind bei Antragstellung einzuzahlen

  • Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen keine Scheidungskosten

  • Verfahrenskostenhilfe(früher Prozesskostenhilfe) ist in vielen Fällen möglich – wir helfen bei der Antragstellung!

📄 Nutzen Sie auch unseren Verfahrenskostenhilfe-Rechnerzur Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche.


✅ Schritt 3: Versorgungsausgleich – Rentenansprüche fair aufteilen

Standardmäßig wird bei der Scheidung der Versorgungsausgleichdurchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche hälftig aufgeteilt.

  • Beide Ehegatten erhalten ein Formular zur Auskunft über Rentenanwartschaften

  • Die Berechnung übernimmt der jeweilige Rentenversicherungsträger

  • Erst nach Abschluss des Versorgungsausgleichs kann das Familiengericht die Scheidung aussprechen


✅ Schritt 4: Der Scheidungstermin – der letzte Schritt zur Trennung

Sobald alle Unterlagen vollständig sind, setzt das Gericht einen Scheidungsterminan.
Beide Ehegatten müssen persönlicherscheinen. Der Ablauf:

  1. Identitätsprüfung (Ausweis)

  2. Vorlage der Heiratsurkunde

  3. Befragung durch das Gericht:

    • Ist das Trennungsjahr abgelaufen?

    • Wollen beide Ehegatten die Ehe beenden?

➡️ Ein „Schuldprinzip“ gibt es nicht mehr. Das Gericht entscheidet rein objektiv über das Scheitern der Ehe.

Am Ende des Termins erfolgt der Scheidungsbeschluss– Ihre Ehe ist damit rechtskräftig geschieden.


💻 Onlinescheidung – Einfach. Schnell. Bequem.

Bei einvernehmlicher Scheidung ist auch eine Onlinescheidungmöglich. Sie sparen Zeit und Wege – und wir kümmern uns um alles Notwendige.

👉 Füllen Sie einfach unser Formular zur Onlinescheidungaus – wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Weitere familienrechtliche Leistungen

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen selbstverständlich auch bei folgenden Anliegen zur Seite:

  • Sorgerecht & Umgangsrecht

  • Kindes- und Ehegattenunterhalt

  • Vaterschaftsanfechtung / -anerkennung

  • Zugewinnausgleich & Vermögensaufteilung

Was unsere Mandanten sagen

Das deutsche Scheidungsrecht ist ziemlich kompliziert für einen Laien wie mich.Deshalb war ich sehr froh, dass ich in allen Fragen einen kompetenten Ansprechpartner hatte.


#Anja Leisting

KONTAKTIEREN SIE UNS

Und folgen Sie uns in den sozialen Netzwerken:

Boysen & Paetzelt

Rechtsanwälte

Telefon

0361 5614931