z.B. Rückabwicklung von Fondsbeteiligungen,
z.B. Scheidungsverfahren, Sorgerechts - und Umgangsstreitigkeiten
z.B. Kündigungen, Prüfung Arbeitszeugnis, Kündigungschutzklage, Lohnforderung
z.B. Abwicklung von Verkehrsunfällen
Abwicklung mit Versicherungen
Schadensersatz, Schmerzensgeld
Verkehrsstrafrecht
Fast jedes dritte Ermittlungsverfahren wird im Bereich des Verkehrsstrafrechts geführt. Oft handelt es sich dabei um Verfahren wegen Alkohol am Steuer, sog Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). Gefährdet jemand im alkoholisierten Zustand andere Verkehrsteilnehmer kommt eine Bestrafung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht (§ 315 c StGB). Sehr häufig werden auch Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) geführt. Nimmt jemand, ohne über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen, am Straßenverkehr teil, macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar (§ 21 StVG). Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden wird gegen den Unfallverursacher in der Regel ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) eingeleitet.
Die Straferwartung hängt immer von einer Vielzahl von Faktoren ab. Insbesondere spielt eine Rolle, wie die Tat konkret abgelaufen ist, wie hoch der angerichtete Schaden ist und ob bereits Voreintragungen im Bundeszentralregister vorliegen.
Bei Verkehrsdelikten droht regelmäßig als Nebenstrafe ein Fahrverbot bis zu 6 Monaten (§ 44 StGB) oder sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis. Im letzteren Fall verhängt das Gericht eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach § 69 a StGB.
Das Gericht kann nur die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperre für deren Neuerteilung aussprechen. Über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis entscheidet die Verkehrsbehörde. Diese hat die Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung zu beachten. Oft macht die Fahrerlaubnisbehörde ein erfolgreiches medizinisch - psychologisches Gutachten zur Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (sog. „Idiotentest“). Wurde das Fahrzeug mit einer Blutalkohlkonzentration von über 1,6 % geführt, kommt § 13 Nr. 2 c FeV zur Anwendung, wonach zwingend ein erfolgreiches medizinisch - psychologisches Gutachten vorgelegt werden muss.
Entgegen weitverbreiteter Ansicht gibt es im Strafprozess keine Prozesskostenhilfe. In manchen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Dies ist dann der Fall, wenn das Verkehrsdelikt fahrlässig begangen wurde oder wenn das Gericht das Verfahren einstellt.
Verteidigung Online: wenn Sie wenig Zeit haben, kann die Vertretung im Ermittlungsverfahren auch ohne ein persönliches Gespräch in der Kanzlei des Rechtsanwaltes stattfinden. Dann mailen Sie den Rechtsanwälten Boysen & Paetzelt die Anhörung bzw. den Strafbefehl. Weiterhin drucken Sie das Formular „Vollmacht“ aus, unterschreiben die Vollmacht und mailen sie an die Rechtsanwälte Boysen & Paetzelt. Wir legen für Sie Einspruch ein und beantragen Akteneinsicht. Der Inhalt der Akte kann ohne Weiteres telefonisch besprochen werden. Wenn das Gericht einen Hauptverhandlungstermin anberaumt ist ihr persönliches Erscheinen allerdings in der Regel erforderlich.
Weitere Strafsachen: natürlich verteidigen Sie die Rechtsanwälte Boysen & Paetzelt auch in anderen Strafsachen.
Ohne Verteidiger geht´s nicht.
#PETER ANDERN