Das deutsche Sozialrecht ist kein allein stehendes Rechtsgebiet. Hier treffen viele unterschiedliche Bereiche zusammen, die mit sozialem Recht zu tun haben. Sehr oft geht es um Forderungen an oder von Versicherungen, Arbeitgebern und Behörden. Darüber hinaus reichen die vielfältigen Vernetzungen über Familienrecht mit Unterhaltsrecht und das Erbrecht bis zum Steuerrecht oder Arbeitsrecht. Sobald es beispielsweise um Kündigungsschutzklagen oder die Verhandlung von Abfindungen geht, sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und im Rentenrecht zu beachten.
Das Sozialrecht ist damit ein Rechtsgebiet, das einem ständigen Wandel unterliegt. Dementsprechend muss sich jeder Rechtsanwalt, der seine Mandanten bestmöglich beraten will, in diesem Rechtsgebiet regelmäßig fortbilden und seinen Wissensstand aktualisieren.
Sollten Sie Hartz IV bzw. ALG II - Leistungen beziehen, besteht die Möglichkeit sich über einen Beratungshilfeschein beraten zu lassen bzw. Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters einzulegen. Bei einem Klageverfahren gegen das Jobcenter kann Prozeßkostenhilfe beantragt werden.
Hier einige Beispiele für Leistungen unserer Kanzlei:
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:
Unsere Kooperationspartnerseite ist: https://www.hartz4.org